Unternehmensnachfolge
Die Beratung zur Unternehmensnachfolge ist als ein Schwerpunkt der allgemeinen Beratungstätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht zu sehen.Es umfasst die Bereiche Unternehmensveräußerung, Unternehmenssanierung und Unternehmensnachfolge.
Es ist selbstverständlich, dass die rechtsanwaltliche Beratung auch sämtliche sonstigen Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst.
Über die Entwicklungen im Gesetzgebungsbereich wie z. B. Änderung der Bewertung der Immobilien zur Berechnung der Steuer im Schenkungs- und Erbschaftsfall oder das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts werde ich Sie regelmäßig informieren.