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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

News von: Bernd Wittemöller vom 06.02.2007


Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht soll großzügiger geregelt werden. Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter sowie die Menschen, die sich ehrenamtlich für gemeinnützige Zwecke engagieren, sollen danach stärker unterstützt werden. Gegenwärtig wird ein entsprechender Referentenentwurf erarbeitet, über den das Bundeskabinett demnächst beschließen wird. 

Die Eckpunkte des Referentenentwurfs enthalten u. a. die Einführung eines weiteren Steuerabzugsbetrags von 300 Euro für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, die Vereinheitlichung und Anhebung der Spendenhöchstgrenzen nach § 1 Ob Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG von derzeit 5 % bzw. 10 % auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, die Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital nach § 10 Abs. 1 EStG auf 750.000 Euro (bisher 307.000 Euro) sowie die Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.

Themengebiet: Erbrecht und Stiftungsrecht

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