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Public Private Partnership - Ausgestaltungsmöglichkeiten

News von: Bernd Wittemöller vom 19.01.2007

Mit der Vertragsgestaltung eines Public Private Partnership muss erreicht werden, dass die hoheitliche Verantwortung bestehen bleibt und private Wirtschaftsteilnehmer hinzugezogen werden, um der öffentlichen Hand den wirtschaftlichen/finanziellen Verantwortungsbereich zu erleichtern oder abzunehmen. Eine echte materielle Privatisierung ist damit nicht verbunden. Es werden lediglich die wirtschaftlichen Funktionen der hoheitlichen Aufgabe privatisiert.

Im Wesentlichen lassen sich folgende Modellformen feststellen:

1. Betreibermodell

Der private Unternehmer errichtet ein Infrastrukturprojekt. Er betreibt dieses Projekt. Er hat die Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko.

Die Finanzierung erfolgt über Gebühren, die die Nutzer für die Inanspruchnahme zu entrichten haben. Im Verhältnis zu den Nutzern erbringt der private Betreiber seine Leistungen im Namen und auf Rechnung der Kommune. Er wird quasi wie ein Erfüllungsgehilfe der Kommune eingesetzt. Ein Rechtsverhältnis entsteht zwischen Nutzer und Kommune.

Für den Betreibervertrag heißt dies, dass sich die Kommune die nötigen Kontroll- und Zugriffsrechte sichern muss, um den gebotenen angemessenen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung zu wahren. Der Haftungsfall tritt dann für die Kommune ein, wenn diese Kontroll- und Zugriffsrechte nicht oder nicht ausreichend oder fehlerhaft ausgeübt wurden.

2. Betriebsführungsmodell

Hier bleibt die öffentliche Hand selbst Eigentümerin und Betreiberin der Anlage. Der Private ist vertraglich gegen Entgelt Betriebsführer der Anlage des öffentlichen Trägers. Er betreibt diese Anlage im Namen des öffentlichen Trägers. Die Betriebsführung umfasst den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung sowie die technische und kaufmännische Verwaltung der Anlage.

3. Betriebsüberlassungsmodell

Dies ist eine Zwischenform zu den beiden zuvor genannten Modellen. Die öffentliche Hand überlässt im Laufe der Zeit dem Privaten den Betrieb der Anlage; das heißt, dass die öffentliche Hand aus der Betriebsführung zurückzieht. Der private Betriebsführer wächst zunehmend in die Aufgabe hinein und erlangt mit Zeitablauf einen weitergehenden Gestaltungsraum. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist der private Betriebsführer der nach außen Handelnde.

4. BOT- Modell

Hier trifft den deutschen Anwender wieder ein Anglizismus. BOT bedeutet: build, operate, transfer; zu deutsch: Bauen, Betreiben, Übertragen. Das BOT- Modell ist ein abgewandeltes Betreibermodell und beinhaltet die schlüsselfertige Entstehung von Anlagen einschließlich der Finanzierung der Vorlaufkosten, mit umfassendem Projektmanagement sowie die Betriebsübernahme für die Anlaufphase. Laufzeiten der BOTs sind bis zu 30 Jahren veranlagt, nur in Ausnahmefällen werden kurzfristige BOT- Modelle angewandt. Kurzfristigere Modelle werden in der Regel als Betreibermodelle initiiert. BOT- Modelle eignen sich insbesondere für Großanlagen, wie Infrastrukturanlagen, Kraftwerke, Flughäfen usw.

5. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen

Dieses ist die eigentliche Form des PPP oder die Form des PPP im engeren Sinne. Die öffentliche Hand beteiligt sich an einem gemeinsamen Unternehmen mit dem private Unternehmer als Anteilseigner. Diese gemischtwirtschaftlichen Unternehmen können in der unterschiedlichsten Form vertraglich gestaltet werden. Entweder sind Modifikationen der Betreibermodelle denkbar, teilweise sind private Anteilseigner lediglich finanziell beteiligt, es gibt allerdings und das dürfte eine wesentliche zukünftige Funktion des PPP sein, auch die Konstellation, dass der Private seine Kompetenz, sein Know-how und seine privatwirtschaftliche Erfahrungen einbringt, um die öffentliche Hand auch inhaltlich und substantiell in die Lage zu versetzen, ihre öffentliche Aufgabe adäquat und wirtschaftlich zu erfüllen.

An den vorgenannten Beispielen lässt sich ersehen, dass es viele insbesondere auch Mischformen von öffentlichen und privaten Betätigungen gibt.

Entscheidend ist eine sorgfältige Analyse der Ist-Situation. Entscheidend ist weiterhin eine genaue Definition der Möglichkeiten der Einbindung eines Privaten in öffentlichen Aufgaben, die in unterschiedlichen Sachgebieten auch unterschiedlich intensiv sein können. Insgesamt ist eine von Beratern begleitete sorgfältige Beratung und Projektierungsphase immer von Nöten und vermeidet extreme wirtschaftliche Erfahrungen der öffentlichen Hand, die zum Beispiel in Insolvenzen oder Handlungsunfähigkeiten münden.

 

Themengebiet: Public Private Partnership

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